Um was muss der Staat sich kümmern, und wo greift die Eigenverantwortung der Bürger? Unter anderem um diese Frage dreht sich die Diskussion um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Hausbesitzer. Quick die Hälfte aller privaten Gebäude in Deutschland ist nicht gegen Schäden, zum Beispiel bei Hochwasser, versichert. Aber: Wieso ist das das Drawback der Allgemeinheit? Jedem Gebäudebesitzer steht es frei, sich „passend“ zu versichern, genauso, wie es jedem Autobesitzer frei steht, zwischen Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko zu wählen.
Wenn sich ein Hausbesitzer aus freien Stücken entscheidet, an einer Elementarschaden-Versicherung zu sparen, ist das sein Drawback, und es ist nicht zu verstehen, warum im Schadensfall der Staat zahlen soll. Das tut er auch nicht, wenn jemand sein Auto zu Schrott fährt, aber nur eine Haftpflichtversicherung besitzt.
„Wer ein Haus besitzt, hat sämtliche Möglichkeiten. Er kann eine Versicherung gegen Elementarschäden abschließen, muss es aber nicht – freie Entscheidung, aber eben auch persönliches Risiko.“
Nicht versicherten Hochwasseropfern nicht zu helfen, sei unsolidarisch, heißt es. Aber ist es nicht auch unsolidarisch, sich sehenden Auges unterzuversichern, im Schadensfall nach Geld vom Staat zu rufen und das persönliche Risiko auf die Allgemeinheit abzuwälzen?
Der Staat kann und muss nicht alles regeln. Wer ein Haus besitzt, hat sämtliche Möglichkeiten. Er kann eine Versicherung gegen Elementarschäden abschließen, muss es aber nicht – freie Entscheidung, aber eben auch persönliches Risiko. Dass Bund und Länder irgendwann nicht mehr bereit sind, im Katastrophenfall immer neue, milliardenteure Hilfsfonds für Privateigentum aufzulegen, ist verständlich. Eigentum verpflichtet, heißt es so schön. Es verpflichtet auch dazu, sich zu überlegen, wie man sein Eigentum versichern will. Der Staat ist kein inoffizieller Versicherer.