Die BKK24 hatte in einer Lokalzeitung mit folgender Aussage geworben: „Und während einige Wettbewerber mit großzügigen Budgets mit einigen hundert Euro werben, gibt es für BKK24-Mitglieder derartige Budgetierungen nicht – weder bei der zeitlichen Inanspruchnahme von Leistungen, noch bei der Gesamtsumme der Erstattungsbeträge.“ In einer folgenden Aufzählung hieß es weiter: „Alles ohne Budgetbegrenzung. Bei uns ist nicht bei 250 Euro im Jahr Schluss.“
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale sind die Aussagen unzutreffend und damit irreführend nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Denn es werde der Eindruck erweckt, dass es bei der Inanspruchnahme von Leistungen weder zeitliche noch Erstattungsgrenzen gebe. Das ist laut der Wettbewerbszentrale mehr als nur ein bisschen falsch: „Das Gegenteil ist der Fall: Denn nach Maßgabe des § 11 Ihrer Satzung unterfallen nahezu alle zusätzlichen Leistungen Ihrer BKK entweder mengenmäßigen oder zeitlichen Bschränkungen.“
Die Wettbewerbszentrale mahnte die BKK Anfang April ab. Die Kasse unterschrieb noch am selben Tag eine Unterlassungserklärung inklusive einer Vertragsstrafe bei neuerlichen Verstößen in Höhe von 8000 Euro.
Als Testimonial in der zweiseitigen Anzeige taucht auch Professor Dr. Gerd Glaeske auf, der für die Initiative „Länger besser leben“ wirbt. Der Gesundheitsökonom ist Leiter des gleichnamigen Instituts. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der BKK24 und der Universität Bremen. Die Kooperation befasst sich mit den Themen Prävention und Gesundheitsförderung.
Glaeske lobt die Kasse: „Die BKK24 hat genau das gemacht, was ich schon lange gefordert und mir immer gewünscht habe.“ In der Anzeige daneben heißt es, dass BKK24-Versicherte Anspruch auf mehr als 80 Further-Leistungen hätten, die bei gesetzlichen Krankenkassen nicht zum Customary gehörten. Es folgt der von der Wettbewerbszentrale monierte Passus.
Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben in den vergangenen beiden Jahren je rund 50 Beschwerden und Anfragen zum Krankenkassenbereich erhalten. Während sie in zahlreichen wettbewerbsrechtlich Grundsatzfragen klärt, mussten die Krankenkassen bei Wettbewerbsstreitigkeiten untereinander den Sozialrechtsweg beschreiten. Das soll sich mit Spahns Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) ändern.